
Antwort 14.09.2006 von Jan Szymik Einzelbewerbung
Sehr geehrte Frau Marquardt,
Ihre Frage kann ich mit einem klaren JA beantworten. Ich zahle meinen Wahlkampf aus eigener Tasche und habe als parteiloser Kandidat auch keinen Anspruch auf Kostenerstattung wie die Parteien.