Sehr geehrter Herr Buhlmann,
ich sehe mich außer Stande, Ihre Frage zu beantworten. Fragen an den Regierenden Bürgermeister sollten Sie dem Regierenden Bürgermeister stellen.
Seine Adresse lautet:
Sehr geehrter Herr Buhlmann,
ich sehe mich außer Stande, Ihre Frage zu beantworten. Fragen an den Regierenden Bürgermeister sollten Sie dem Regierenden Bürgermeister stellen.
Seine Adresse lautet:
(...) Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es für Online-Durchsuchungen keine Rechtsgrundlage. Deshalb hat Bundesinnenminister Schäuble auch die Durchführung von Online-Durchsuchungen auf Drängen der SPD gestoppt. Gemeinsam mit der SPD-Fraktion möchte ich mich allerdings dafür einsetzen eine verfassungskonforme Lösung für Online-Durchsuchungen zu finden und hier eine Rechtsgrundlage zu schaffen. (...)
(...) Insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Höhe der gesetzlichen Rente nicht zuletzt nach der Leistung im zurückliegenden Erwerbsleben bemisst, ergäbe sich bei einem Abrücken vom jetzigen System eine sozialpolitische Schieflage. Zudem muss beachtet werden, dass sich jede Erhöhung des RegeErhöhung des Regelsatzesundeshaushalt als auch auf die Arbeitsanreize der betroffenen Menschen unmittelbar auswirkt. Insofern halte ich das jetzige Verfahren, die jährliche Anpassung des Regelsatzes anhand der Steigerungsraten der gesetzlichen Rente vorzunehmen, insgesamt für eine im Grundsatz durchaus vernünftige Lösung. (...)
(...) Das SED-Opferrentengesetz wurde bereits von Bundestag und Bundesrat verabschiedet. Jetzt muss es vom Bundespräsidenten unterzeichnet und verkündet werden, dann tritt es am darauf folgenden Tag in Kraft. (...)

(...) Das habe ich nicht geschrieben. Seit 1998 (rot-grüne Bundesregierung) haben Bundestag und Bundesregierung Subventionen im zweistelligen Milliarden-Euro-Bereich jährlich gestrichen (z. B. (...)
(...) Das von Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler eingebrachte Nichtraucherschutzgesetz sieht ein komplettes Rauchverbot in allen öffentlichen zugänglichen Bereichen von Gebäuden sowie in der Gastronomie vor. Das Gesetz sieht ein unfassendes Rauchverbot in öffentlich zugänglichen Bereichen von Gebäuden und in Gaststätten vor, so in Behörden und Gerichten, Erziehungs- und Bildungseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen, Hochschulen und Kindertagesstätten sowie Sporteinrichtungen, Krankenhäusern, Rehabilitationsrichtungen, Alten- und Pflegeheimen, Theatern, Kinos und Museen, Hotels und Diskotheken. (...)