(...) Das Beschäftigungsverhältnis wurde durch einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber beendet. In diesem Fall tritt eine Sperrzeit ein, die in Ihrem Fall bewirkt, dass für die Dauer von 1 Jahr kein Arbeitslosengeld gezahlt werden konnte. Während der Sperrzeit ruht grundsächlich der Anspruch, Ihre Anspruchsdauer vermindert sich allerdings um die Tage der Sperrzeit. (...)
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(...) Im übrigen bin ich gegen eine bedingungslose Grundsicherung. Aber es gibt Menschen, die sie benötigen und die müssen sie auch in angemessener Höhe bekommen. (...)
(...) In meiner Stellungnahme ging es nie darum, die Schuld oder Unschuld von Marco W. zu beurteilen. (...)
(...) Diese Mehrausgaben wurden bewusst zur Entlastung des Arbeitsmarktes und der Erwerbstätigen eingesetzt und gehen langfristig mit einer positiven konjunkturellen Lage einher. Die entstandene Deckungslücke wird dabei auch durch die solide Liquiditätsrücklage der Bundesagentur abgesichert, die durch die Überschüsse der letzten Jahre mittlerweile 18 Mrd. (...)
(...) Der Prozess wird voraussichtlich im April diesen Jahres fortgesetzt werden. Und da steht es Marco W. frei zu entscheiden, ob er zu dem Gerichtstermin erscheint. (...)
(...) Mit Ihrer Frage nach dem "Verursacherprinzip" sprechen Sie das "Verschulden" einer Scheidung an. Es ist richtig, dass sich der Gesetzgeber bereits mit der Eherechtsreform 1976 aus guten Gründen dagegen ausgesprochen hat, ein "Verschulden" bei der Scheidung zu berücksichtigen. (...)