Sehr geehrter Herr Scherer,
im 2+4-Vertrag sind die Dinge geregelt. Ich bin der Meinung, man sollte nicht Probleme suchen, wo keine sind.
Beste Grüße,
Julia Klöckner
Sehr geehrter Herr Scherer,
im 2+4-Vertrag sind die Dinge geregelt. Ich bin der Meinung, man sollte nicht Probleme suchen, wo keine sind.
Beste Grüße,
Julia Klöckner
(...) Die Bundesregierung hält an der IHK-Pflichtmitgliedschaft fest. Dies hat sie in dem Bericht für den Deutschen Bundestag (Bundestagsdrucksache 14/9175 - Bericht der Bundesregierung über Beiträge, Aufgaben und Effizienz der Industrie- und Handelskammern) festgestellt, sie hat aber auch erklärt, dass sie die Problematik weiter beobachten wird. (...)
(...) Ich gehe von einer Verabschiedung des Dienstrechtsneuordnungsetzes kurz nach der parlamentarischen Sommerpause, also Mitte/Ende September bis Mitte/Ende Oktober, aus. (...)
(...) Die Kernenergie bleibt dabei als wettbewerbsfähiger und C02-freier Energieträger auf absehbare Zukunft unverzichtbar. Die weitere Nutzung der Kernenergie verschafft den erforderlichen zeitlichen Spielraum, den andere Energieträger zu ihrer technischen Entwicklung und zur Erlangung der Marktreife noch benötigen. Die individuelle Betriebsdauer von Kernkraftwerken muss sich deshalb im Rahmen eines Gesamtkonzeptes an der Gewährleistung des größtmöglichen Sicherheitsniveaus jeder Anlage ausrichten. (...)
(...) Die Bundesregierung fördert sie daher konsequent. Auf dem Gebiet der Nanotechnologie ist Deutschland auch deshalb die Nummer 1 in Europa. Mit der "Nano-Initiative -- Aktionsplan 2010" im Rahmen der Hightech-Strategie trägt die Bundesregierung zur weiteren Entwicklung der Nanotechnologie bei -- ein besonderer Fokus richtet sich dabei auch auf die Risiken. (...)
(...) Tatsache ist: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zum 1. Januar 2008 die Aufnahme der Greenlight-Laser-Therapie in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Mit der Vergabe einer sogenannten DRG-Ziffer für die "transurethrale Laservaporisation" der Prostata kann seither jeder gesetzlich versicherte Patient die Vorteile dieses minimalinvasiven Eingriffs im Krankenhaus ohne eigene Zuzahlung in Anspruch nehmen. (...)