Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Martin Bachhuber, Mitglied des Landtags
Antwort von Martin Bachhuber
CSU
• 14.09.2008

(...) Nach §218 ist der Schwangerschaftsabbruch in Deutschland rechtswidrig. (...) Ein Schwangerschaftsabbruch ist aber bis zur 12. (...) Vorgeschrieben ist, dass mindestens drei Tage vor dem Schwangerschaftsabbruch in einer zugelassenen Beratungsstelle eine Beratung stattfinden muss. (...)

Portrait von Georg Winter
Antwort von Georg Winter
CSU
• 18.09.2008

(...) als Mitglied des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen, als zuständiger Berichterstatterfür den Etat des Innenministeriums habe ich mich in ganz besonderer Weise für eine gute Finanzausstattung der Polizei engagiert. Bei den Investitionen bilden die modernen, neuen Einsatzzentralen der Polizei in Bayern sowie in den nächsten Jahren die Einführung des Digitalfunks die kostenintensiven Schwerpunkte. (...)

Portrait von Jürgen Mistol
Antwort von Jürgen Mistol
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 12.09.2008

(...) Meine Partei verfolgt eine ganz andere Strategie in der Verkehrspolitik: Da der Anteil des motorisierten Individualverkehrs in der Region Regensburg überdurchschnittlich hoch ist, müssen wir in die umweltfreundlichen Verkehrsarten investieren. Wir brauchen attraktivere Bus- und Bahnangebote, mehr Investitionen in den Fahrradverkehr und nicht zuletzt eine Stadtbahn, da das derzeitige Bussystem auf bestimmten Strecken an seiner Kapazitätsgrenze angekommen ist. (...)

Portrait von Oskar Lafontaine
Antwort von Oskar Lafontaine
BSW
• 06.10.2008

(...) Die Regierung begründet dies mit „Bündnisverpflichtungen“. Oskar Lafontaine ist der Meinung, dass ein souveräner Staat auch trotz Bündnisverpflichtungen die Möglichkeit haben muss, sich völkerrechtswidrigen Kriegen entziehen zu können. (...)

Portrait von Horst Seehofer
Antwort von Horst Seehofer
CSU
• 17.10.2008

(...) Im Anhang der Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen (GenTPflEV) ist festgelegt, dass der Erzeuger zwischen dem Rand einer Anbaufläche mit gentechnisch verändertem Mais und dem Rand einer benachbarten Fläche mit konventionell angebautem, nicht gentechnisch verändertem Mais einen Mindestabstand von 150 Metern einzuhalten hat. Zwischen dem Rand einer Anbaufläche mit gentechnisch verändertem Mais und dem Rand einer benachbarten Fläche mit ökologisch angebautem, nicht gentechnisch verändertem Mais hat der Erzeuger einen Mindestabstand von 300 Metern einzuhalten. Im Falle amtlicher Versuche darf dieser Mindestabstand unterschritten werden, soweit durch andere Maßnahmen, insbesondere durch Entfernen oder Eintüten der männlichen Blütenstände vor der Blüte und durch Anlage einer Mantelsaat, ein Austrag von Pollen aus der Anbaufläche verhindert wird. (...)

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