Antwort 22.07.2009 von Jörg Tauss Einzelbewerbung
(...) Der dienstliche Besitz einschlaegigen Materials ist gesetzlich klar geregelt und nicht strafbewehrt. (...) Im Gegensatz zu den relativ bekannten Strukturen im Drogenbereich gibt es hierzu leider mehr offene Fragen, falsche Behauptungen und einen erheblichen politischen Missbrauch des Themas Missbrauch von Kindern. (...)
