(...) zu dem in Rede stehenden Bildungsabschluss habe ich gegenüber der Landtagsverwaltung eine rechtliche Würdigung erbeten. Diese kam am 18.12.2008 zu folgendem Ergebnis: "Der vorgelegte Hochschulabschluss an der Parteihochschule "Karl Marx" belegt keinen Bildungsabschluss, der im Sinne der Bestimmungen des Einigungsvertrages zum Hochschulbereich als gleichwertig mit einem Hochschulabschluss in der Bundesrepublik Deutschland betrachtet werden kann. Er berechtigt auch nicht zu einer akademischen Berufsbezeichnung. (...)
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