Dieses Demokratieverständnis ist zwar nachvollziehbar, jedoch nicht das des deutschen Grundgesetzes.
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Ziel muss es sein, diese Abhängigkeit schrittweise zu reduzieren und gleichzeitig eine sichere und bezahlbare Energieversorgung zu gewährleisten.
Die sogenannte 1/3-Regelung in der Bayerischen Wohnraumförderung ist historisch als verwaltungspraktische Abgrenzung eingeführt worden. Aus heutiger Sicht bewerten wir diese Regelung zunehmend kritisch.
Aus heutiger Sicht bewerten wir diese Regelung zunehmend kritisch.
Die beschlossenen Honorarkürzungen in der ambulanten Psychotherapie sehen wir sehr kritisch
Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen leisten einen äußerst wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Im aktuellen Koalitionsvertrag haben wir uns deswegen ausdrücklich darauf verständigt, die Versorgung im Bereich der psychischen Gesundheit zu stärken und den Zugang zu Therapie zu verbessern.