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Hinsichtlich eines möglichen Verbotsverfahrens halte ich es für geboten, zunächst die ausstehenden Verfahren im Zusammenhang mit der Einstufung durch das BfV abzuwarten.
Selbstverständlich darf man die AfD nicht “gewähren“ lassen, so wie Sie es schreiben. Aus diesem Grund ist die AfD bereits von einigen parlamentarischen Vorgängen, beispielsweise von der Teilnahme bzw. dem Beiwohnen im Parlamentarische Kontrollgremium, zu Recht ausgeschlossen.
Ich setze mich mit meiner Fraktion dafür ein, dass Regelungen zu den Kosten der Unterkunft angepasst werden und Betroffene deutlich mehr Sicherheit bekommen.
Ich kann als Mitglied des Niedersächsischen Landtags leider nicht sagen, wann die Bundesregierung dieses Gesetz in den Bundestag einbringen wird.
Aus Sicht der AfD sind die seit über 60 Jahren bestehenden Sanktionen gegen Kuba historisch erklärbar, politisch jedoch überholt.
Auf internationale und von Dritten verhängte Sanktionen hat ein deutsches Landesparlament keinen Einfluss