Antwort ausstehend von Dirk Wedel FDP
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort ausstehend von Guido Déus CDU
Antwort 29.07.2025 von Wilhelm Korth CDU
Der Turmfalke genießt in NRW eine ganzjährige Schonzeit. Daher ist eine Bejagung nicht gestattet und steht im Sinne des Landesjagdgesetzes unter Strafe.
Antwort ausstehend von Jochen Ritter CDU
Antwort ausstehend von Astrid Vogelheim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Antwort 04.05.2026 von Dietmar Brockes FDP
Jagd dient dem Gleichgewicht. Greifvögel bleiben geschützt; Eingriffe nur im Ausnahmefall. Regulierung bei Problemarten wie Kormoran sinnvoll.