Antwort 26.05.2025 von Alexander Dobrindt CSU
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich stehen die von uns ergriffenen Maßnahmen an den deutschen Grenzen im Einklang mit geltenden Recht.
vielen Dank für Ihre Frage. Selbstverständlich stehen die von uns ergriffenen Maßnahmen an den deutschen Grenzen im Einklang mit geltenden Recht.
Die Bundesregierung bekennt sich weiterhin zu der Notwendigkeit der Sicherstellung der amtsangemessenen Alimentation auch auf Bundesebene
Für den Bereich der Feuerwehren erfolgt die Verteilung der Fluthelferabzeichen über die Kreisverwaltungsbehörden.
Es war mir nicht bewusst, dass es eine Pflicht gibt, die Nationalhymne mitzusingen. Ich persönlich hätte es besser gefunden, nach der Wiedervereinigung eine neue Hymne zu suchen, beispielsweise die Kinderhymne von Brecht.