
Trotz falscher Auslieferung laut BVerfG gibt es keinen Rahmen für Sanktionen. So etwas darf allerdings auf keinen Fall erneut geschehen.
Trotz falscher Auslieferung laut BVerfG gibt es keinen Rahmen für Sanktionen. So etwas darf allerdings auf keinen Fall erneut geschehen.
Aktuell ist unklar, ob die sehr strengen Voraussetzungen für ein AfD-Verbot vorliegen. Die Entscheidung des Gerichts, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Feststellung der AfD als gesichert rechtsextrem bleiben kann, steht ebenfalls aus. Aus meiner Sicht sollte die Prüfung abgewartet werden, ob die Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich Bestand hat.
ich teile weder die hetzerischen, fremdenfeindlichen und rassistischen Ansichten der AfD noch ihrer verfassungsfeindliche Haltung. Weder im Bund noch in den Ländern.
Deshalb mache ich mir überhaupt keine Sorgen um ein mögliches Verbotsverfahren.
Die AfD bedroht die Demokratie mit rechtsextremen Ansichten. Volt steht für Vielfalt und Fakten. Ein Verbot muss geprüft werden, um die Demokratie zu schützen.