Sehr geehrte Frau W.,
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Die Datenlage zur Anzahl von Totalsanktionen ist äußerst dünn, da die Jobcenter i.d.R. nicht zwischen "regulärer" und vollständiger Sanktion unterscheiden.
Die Bundesagentur für Arbeit führt eine Statistik in der die monatlichen Leistungsminderungen aufgelistet werden.
In 6,3 Prozent der Fälle, also in ca. 1.600 Fällen, geschah dies aufgrund der Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit oder einer Ausbildung.
Vielen Dank für die Frage, die ich sehr gut verstehe, weil es sich auf den ersten Blick nicht ableiten lässt, warum hier unterschiedliche Anpassungen erfolgen. Betrachtet man die beiden Leistungen genauer, fällt aber auf, dass sie sehr unterschiedliche Kosten abdecken sollen.
Für integrierte Zugewanderte gibt es bereits regeln. Wo der Aufenthaltsgrund komplett wegfällt, muss die Abschiebung möglich sein - auch nach Syrien.