Antwort 05.09.2005 von Andreas Braun BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sehr geehrter Sven Kneipp,
Ihre Fragen darf ich in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten:
Sehr geehrter Sven Kneipp,
Ihre Fragen darf ich in der gebotenen Kürze wie folgt beantworten:
Sehr geehrter Herr Meißner,
Sehr geehrter Herr Kneipp,
Sehr geehrter Herr Kneipp,
Sehr geehrter Herr Dr. Schulz,
ich danke Ihnen für Ihre Ausführungen und Fragen, die ich gern beantworte.
Sehr geehrter Herr Meißner,
der von Ihnen geschilderte Sachverhalt ist auf Bundesebene nicht bekannt
- deshalb kann ich keine Aussage zu den von Ihnen geschilderten
Vorgängen machen.