Frage von Daniel H. • 11.03.2025

Antwort ausstehend von Felix Banaszak BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Seit letztem Jahr sind doppelte Staatsbürgerschaften möglich. Wenn Sie als Ausländerin die deutsche oder als Deutsche eine ausländische (egal welche) Staatsbürgerschaft annehmen, dann verlieren Sie nicht die deutsche. Entsprechend gibt es auch keine Beibehaltungsgenehmigung mehr.
Uns war wichtig, nur zusätzliche Investitionen zu ermöglichen, Geld für den Klimaschutz bereitzustellen und den Sicherheitsbegriff weit zu fassen.
Dieser Weg lässt sich nur rechtfertigen, wenn wir Reformen und Erneuerung unseres Staatswesens durchsetzen.