Antwort 15.06.2026 von Ottilie Klein CDU
Aus meiner Sicht besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung zur Haltefrist etwas zu ändern, eine solche Maßnahme ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.
Aus meiner Sicht besteht kein Anlass, an der bewährten Regelung zur Haltefrist etwas zu ändern, eine solche Maßnahme ist im Koalitionsvertrag nicht vereinbart.
Aktuell besteht seitens der CDU/CSU-Bundestagsfraktion kein Anlass, an der bisherigen Regelung etwas zu ändern.
Die Krypto-Einnahmeschätzung basiert auf BMF-Prognosen und wird im Haushaltsverfahren im Gesamtzusammenhang bewertet, nicht isoliert geändert.
Die CDU setzt sich für Transparenz und die konsequente Anwendung bestehender Regeln ein.
Ich vermute, Sie meinen den Betrieb. Dafür gibt es keinerlei Bundeszuständigkeit. Bitte wenden Sie sich an die Aufgabenträger. Das sind meist die Länder.