Antwort 22.09.2026 von Gudrun Schittek BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorgesehen ist kein generelles Handelsverbot für Gegenstände, die ehemals NS-Verfolgten gehörten.
Vorgesehen ist kein generelles Handelsverbot für Gegenstände, die ehemals NS-Verfolgten gehörten.
Kinder müssen besser geschützt werden - ob die massenhafte Überwachung von privater Kommunikation aller Bürgerinnen und Bürger dazu das probate Mittel ist, das hinterfrage ich
Deshalb teile ich Ihre großen Bedenken hinsichtlich der sogenannten „Chatkontrolle“, die im Rahmen der CSA-Verordnung auf europäischer Ebene verhandelt wird.