
Die Änderung des Geschlechtseintrages wird nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Dafür habe ich mich mit meinen Kolleg*innen in den Verhandlungen eingesetzt.
Die Änderung des Geschlechtseintrages wird nicht automatisch an Sicherheitsbehörden weitergegeben. Dafür habe ich mich mit meinen Kolleg*innen in den Verhandlungen eingesetzt.
Die Regelungen zum Personenstand sind grundsätzlich Angelegenheit des Staates, dem die Person angehört.
Die Datenübermittlung an Sicherheitsbehörden ist inzwischen kein Bestandteil des Gesetzes mehr.
Wir konnten in den Verhandlungen über das Gesetz erreichen, dass eine Änderung des Geschlechtseintrags und des Vornamen auch für nicht-deutsche Staatsangehörige möglich ist.
Generell unterliegt die Geschlechtszugehörigkeit einer Person dem Recht des Staates, dem die Person angehört
Das Gesetz berücksichtigt auch die Interessen von Menschen mit kognitiver und / oder psychische Beeinträchtigung mit, etwa unter § 3.