Antwort 05.09.2005 von Erika Ober SPD
Sehr geehrter Herr Kerl,
der zweite Bildungsweg wird nicht benachteiligt, sondern rentenrechtlich wie ein gleichwertiger Ausbildungsgang im ersten Bildungsweg behandelt.
Sehr geehrter Herr Kerl,
der zweite Bildungsweg wird nicht benachteiligt, sondern rentenrechtlich wie ein gleichwertiger Ausbildungsgang im ersten Bildungsweg behandelt.
Sehr geehrter Herr von Frehen,
vielen Dank für Ihre Anfrage zum Tempolimit in Deutschland.

Das dürfte doch das kleinste Problem sein.
Sehr geehrter Herr von Frehen,
