Frage von Felix H. • 02.10.2024

Antwort von Urs Tabbert SPD • 11.10.2024
Das Wahlverfahren des Hamburger Datenschutzbeauftragten ist transparent, demokratisch legitimiert und von der Rechtsprechung als rechtmäßig bestätigt worden.
Das Wahlverfahren des Hamburger Datenschutzbeauftragten ist transparent, demokratisch legitimiert und von der Rechtsprechung als rechtmäßig bestätigt worden.
Ich sehe es sehr kritisch, wenn Künstliche Intelligenz das Handeln von Menschen über biometrischen Gesichtserkennung überwacht.
Bei den vier neu eingerichteten Meldestellen zu Queerfeindlichkeit, Antiziganismus, antimuslimischer Rassismus, anti-Schwarzer, antiasiatischer und weitere Formen von Rassismus der NRW-Landesregierung handelt es sich nicht um „interne Meldestellen“ nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Als CDU/CSU setzen wir uns für ein wettbewerbsfähiges Europa ein. Der Net-Zero Industry Act ist ein erster Schritt, um Hemmnisse im Technologiebereich abzubauen