Antwort 12.05.2026 von Ralf Stegner SPD
In dem Beschluss des BGH vom 10.12.2025 (StB 60/25) finde ich keine Stelle, die den ukrainischen Präsidenten Selenskyj als Verantwortlichen benennt oder hierfür konkrete Beweise anführt.
In dem Beschluss des BGH vom 10.12.2025 (StB 60/25) finde ich keine Stelle, die den ukrainischen Präsidenten Selenskyj als Verantwortlichen benennt oder hierfür konkrete Beweise anführt.
Die sicherheitspolitische Handlungsfähigkeit eines Staates hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Dazu gehören auch Fragen der Energieversorgung und der Resilienz kritischer Infrastrukturen.
Steuererhöhungen jedweder Art würden das Gegenteil von dem bewirken, was wir brauchen, um unsere Wirtschaft wieder in Schwung zu bekommen

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Lärm- und Erschütterungsschutz sind kein nachrangiges Thema, sondern Teil staatlicher Verantwortung.