
Antwort 30.08.2005 von Heinrich J. Dingeldein FDP
Sehr geehrter Herr Karger,

Sehr geehrter Herr Karger,
Liebe Christiane Döge,

Sehr geehrter Herr Geldern,
aufgrund der Komplexität des Gesetzgebungsverfahrens für ein neues Spielvergnügungssteuergesetz bitte ich um Verständnis, dass ich an dieser Stelle hierzu keine inhaltlichen Ausführungen mache.

Sehr geehrter Herr Anton,