Antwort 24.11.2025 von Lena Gumnior BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Das Ergebnis überrascht in der Tat, zumindest wenn die Prozessführung des obsiegenden Beschlussklägers letztlich den Interessen aller Wohnungseigentümer dient, da sie zB die Ungültigerklärung eines rechtswidrigen Beschlusses herbeiführt.
