Der G-BA regelt den Leistungsausschluss dieser Mittel in seinen Richtlinien als zuständiges oberstes Gremium der Selbstverwaltung, sie sind daher nicht von der Solidargemeinschaft der Versicherten zu zahlen und nicht erstattungsfähig. Dies ist also eine Entscheidung der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und nicht der Politik.
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Dort entscheiden Vertreter:innen von Kliniken, Krankenkassen und Ärzt:innen gemeinsam darüber, nicht der Bundestag.
Die Verantwortung für das Leistungsrecht der gesetzlichen Krankenversicherung, einschließlich der Erstattung von Arzneimitteln nach § 34 SGB V, liegt beim Bundesministerium für Gesundheit. Als Bundesministerin für Arbeit und Soziales habe ich hierauf keinen direkten Einfluss. Mit Ihrer Frage können Sie sich direkt an das Bundesgesundheitsministerium oder auch an meine Kollegin Dagmar Schmidt, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, zuständig u. a. für Gesundheit, wenden.
Die AfD lehnt geplante Kürzungen der Bundesregierung bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen ab und bezeichnet diese als Benachteiligung.
Patientinnen und Patienten sollten nicht vor die Wahl gestellt werden: kostenlos digital oder kostenpflichtig analog. Digitalisierung muss entlasten und Versorgung verbessern – nicht neue Hürden schaffen.