
Antwort 29.05.2026 von Nora Seitz CDU
Der Gesetzesentwurf sieht Einsparmaßnahmen für alle Leistungserbringer vor, da nur so stabile Beitragssätze gewährleistet werden können.

Der Gesetzesentwurf sieht Einsparmaßnahmen für alle Leistungserbringer vor, da nur so stabile Beitragssätze gewährleistet werden können.
Trotzdem ist es wichtig, zwischen zwei Ebenen zu unterscheiden: der gesundheitspolitischen Zielsetzung und der konkreten Ausgestaltung der Vergütung.
Psychotherapie ist nachweislich kosteneffektiv. Einsparungen dürfen wirksame Versorgung nicht schwächen. Setze mich für evidenzbasierte, faire Lösungen ein.

Im parlamentarischen Verfahren finden auch zu dieser Frage noch vertiefte Beratungen statt.