Antwort 05.08.2005 von Jürgen Michael Schick FDP
Unbestreitbar sehen heute Verfassungsjuristen die Kinder als Träger von Grundrechten - von Geburt an. Wahlrecht ist ein entscheidendes Bürgerrecht. Kinder sind Bürger.
Unbestreitbar sehen heute Verfassungsjuristen die Kinder als Träger von Grundrechten - von Geburt an. Wahlrecht ist ein entscheidendes Bürgerrecht. Kinder sind Bürger.
Sehr geehrter Herr Lampe,
Sehr geehrte Frau Brümann,

Sehr geehrter Herr Hestermann,
vielen Dank für Ihre Fragen rund um die Problematik Luftsicherheit.
Zu Ihrer ersten Frage:

Sehr geehrter Herr Hestermann,
Sehr geehrter Herr Hestermann,