
Aufgrund der hohen Anzahl eingehender Anträge ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen. Die Bewilligungsstellen arbeiten mit Hochdruck, können Ihnen zur Dauer der Bearbeitung aber leider keine Auskunft erteilen.
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Nein
Wie wollen wir andere Länder überzeugen, wenn wir unsere eigenen Emissionen nicht runter bekommen?
Das Klimaschutzgesetz muss in Verbindung mit den bereits verabschiedeten und auch den zukünftigen Maßnahmen betrachtet werden
Als Referenztemperatur für das Erreichen des 1,5-Grad-Zieles wird der internationale Mittelwert der Temperaturwerte der Jahre 1850 bis 1900 verwendet.
Das Pariser Abkommen gilt. Dass das Klimaschutzgesetz grundsätzlich mit dem Pariser Abkommen und auch mit den vom IPCC berechneten Restbudgets vereinbar ist, hat auch das Bundesverfassungsgericht 2021 festgestellt.