Frage von Helmut Hermann S. • 01.09.2025

Antwort ausstehend von Peter Aumer CSU
Das Thema ihrer Frage betrifft das Bayerische Landesamt für Steuern. Ich bitte Sie, Ihre Frage direkt an das Landesamt zu stellen.
An die Entscheidungen der unabhängigen Justiz sind sowohl die Bundesregierung als auch der Bundestag gebunden.
Wenn Sie das Gefühl haben, dass ihr Anliegen vor Ort nicht ausreichend Beachtung findet, besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, sich an den Petitionsausschuss des Landtags zu wenden.