Antwort 11.11.2024 von Alexander Hoffmann CSU
Sehr geehrte Frau D.,
Sehr geehrte Frau D.,
Aktuelle Inhaber:innen eines Arbeitssuchvisums sollen genauso wie andere bereits in Deutschland lebende Fachkräfte berechtigt sein, die Chancenkarte aus Deutschland heraus zu beantragen
Maßgeblich für meine politische Arbeit ist der vom Bundesparteitag der CDU getroffene Unvereinbarkeitsbeschluss in Bezug auf die Zusammenarbeit mit Linke und AfD
Ich schließe mich seiner Aussage an.
Da die Abgeordneten untereinander den kollegialen Konsens haben, bei einer fehlenden Zuständigkeit an den jeweiligen Abgeordneten zu verweisen, darf ich Sie gerne an Frau MdB Winkelmeier-Becker und Herrn MdB Dr. Röttgen weiterleiten.