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Kreszentia Flauger
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Frage von Alexander S. •

Frage an Kreszentia Flauger von Alexander S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Flauger,

auf Drohung des DEHOGA hat die Landesregierung den Diskotheken in Niedersachsen eingeräumt, wie Gaststätten Raucherräume einrichten zu dürfen. Dieses Entgegenkommen wird von den Disco-Betreibern massiv ausgenutzt - viele Discos haben keinen Raucherraum abseits der Tanzfläche eingerichtet, sondern den Hauptraum mit der Tanzfläche als Raucherraum deklariert. Sämtliche kleinen Bars und das Foyer sind pro forma rauchfrei, allerdings zieht der Qualm von der Tanzfläche in die Nichtraucherräume, da in der Regel keine Türen zwischen Raucher- und Nichtraucherräumen vorhanden sind. Jugendliche, die Diskotheken besuchen und tanzen möchten, werden weiterhin den Gefahren des Passivrauchens ausgesetzt, durch das Nds. NiRSG noch stärker als zuvor.

Werden Diskotheken auch weiterhin die große Tanzfläche als „Raucherraum“ missbrauchen dürfen?

Davon abgesehen: was spricht gegen die bayerische Lösung - Rauchverbot ohne jede Ausnahme! Es käme dann nicht wie in Niedersachsen zur Wettbewerbsverzerrung, weil kleine Gastronomien keinen Raucherraum einrichten können und die Gäste abwandern.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Stein, Hannover

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Stein,

mit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes wurde das Rauchen in Diskotheken verboten. In vollständig umschlossenen Nebenräumen, die am Eingang deutlich sichtbar als Raucherräume gekennzeichnet sind, darf geraucht werden.

So das Gesetz, wie ich es verstehe. Wenn Diskotheken den Hauptraum zum Raucherraum machen, verstoßen sie nach meinem Verständnis gegen dieses Gesetz, denn dort ist ausdrücklich von Nebenräumen die Rede. Und die Abgrenzung von Raucher- zu Nichtraucherräumen durch die Anforderung "voll umschlossen" wird ziemlich sicher auch nicht erfüllt, wenn es nicht einmal eine Tür zwischen beiden gibt. Ich denke deshalb, dass hier eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

Ich schreibe das mit aller Vorsicht, weil ich keine Juristin bin, aber ich bin fest überzeugt, dass in den von Ihnen geschilderten Fällen zumindest die Intention des Gesetzes unterwandert wird.

Der Schutz von Nichtrauchern gegen Zigarettenrauch und die darin enthaltenen Gifte sollte selbstverständlich sein. Wenn sich das jetzt eher widerwillig von Ministerpräsident Wulff eingeführte Nichtraucherschutzgesetz als nicht hinreichend für den Schutz von Nichtrauchern erweist, dann müssen diese Schutzvorschriften wohl ausgeweitet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Kreszentia Flauger