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Christian Wulff
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Frage von Manuela P. •

Frage an Christian Wulff von Manuela P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Wulff

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Sie sagen:
"Die von Ihnen beklagten Regressforderungen und Budgets liegen in der Verantwortung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung. Gleiches gilt für den Leistungskatalog, den Sie mit dem Stichwort Wellness ansprechen"
Dazu müssen die Bürger fairerweise folgendes wissen:
Krankenkassen und kassenärztliche Vereinigungen sind Körperschaften des öffentlichen Rechtes, die Mitglieder wider Willen zwangsvereinigen und mit sogenannten "Selbstverwaltungen" die der direkten Aufsicht des Bundesgesundheitministeriums unterstehen
Sie müssen mit dem leben, was „der Gesetzgeber“, also Sie Herr Wullf, ihnen zugesteht. !
Was heißt das? Ist es in Ordnung 825 niedergelassene Ärzte in Niedersachsen zu enteignen?

Mit freundlichem Gruß
Manuela Peters

"Die Landesregierung setzt sich dafür ein, gerade im ländlichen Raum die medizinische, beratende und unterstützende Versorgung auf einem hohen Niveau gehalten wird. Gerade im Zuge des demographischen Wandels ist eine funktionierende Helferinfrastruktur an unverzichtbar, um den Menschen möglichst lange zu ermöglichen, in ihren eigenen vier Wänden zu wohnen."
Das klingt wunderbar! Haben Sie das aus dem Parteiprogramm kopiert?
Bitte konkretisieren Sie das! Wie genau halten Sie das hohe Niveau?
Was ist eine Helferinfrastruktur? Meinen Sie das „Schwester-Agnes-Programm“ dass den drohenden Ärztemangel auffangen soll?
Meinen Sie die Telemedizin, die es monitorüberwachten Kranken ermöglichen soll zu Hause zu sterben?
Bitte erklären Sie :
"Die Einschränkung der Niederlassungsfreiheit im Zuge der Bedarfsplanung für gesetzlich Versicherte halte ich weiterhin für zeitgemäß." Was heißt das?
Zur Bürgerinformation: Per Gesetz erlischt die Bedarfsplanung 2011.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Peters,

zu Ihrer Frage zum Ärzteregress weise ich darauf hin, dass die Wirtschaftlichkeitsprüfungen für die Jahre 2003 bis 2005 am 5.12.2007 abgeschlossen wurden. Die vom Prüfungsausschuss anfangs (im Juni 2007) ermittelte vorläufige Regresssumme in Höhe von 102 Mio EUR hat sich durch Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten auf derzeit rund 42 Mio EUR verringert. Von den anfangs rund 1600 Prüfungen sind nunmehr nur noch 892 Fälle mit Regressforderungen belegt. Gegen die Entscheidungen des Prüfungsausschusses können die betroffenen Ärzte und ärztlich geleiteten Einrichtungen, die Krankenkassen, die betroffenen Landesverbände sowie die KVN mit aufschiebender Wirkung den Beschwerdeausschuss anrufen. Nach den Erfahrungen bei den Prüfungen für die zurück liegenden Jahre haben 80 bis 90 Prozent der betroffenen Ärzte den Beschwerdeausschuss angerufen. Den Beschwerden wurde dabei z.T. abgeholfen. Wir gehen daher davon aus, dass sich die Regresssumme noch weiter reduzieren wird.
Eine Schlechterstellung von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten wird von niemandem beabsichtigt. Um das Gesundheitssystem funktionsfähig zu halten, müssen jedoch einzelne Zielmarken im Auge behalten werden, um eine unkontrollierbare Entwicklung der Beiträge zu verhindern. Der notwendige Kompromiss der Bundesregierung zur Gesundheitsreform hat dazu geführt, dass nur ein Zwischenschritt hin zur solidarischen Gesundheitsprämie erreicht werden könnte. Daher konnten die Beiträge zwar stabilisiert, aber noch nicht langfristig auf stabile Füße gestellt werden. Unter diesen Umständen ist die Gewährleistung einer modernen, flächendeckenden und bezahlbaren medizinischen Infrastruktur eine Herausforderung, der wir uns mit großem Engagement widmen. Die Möglichkeiten der modernen Telekommunikationstechnologie erlauben es uns, gerade in dünn besiedelten Regionen unseres Landes, durch die Mittel der Telemedizin den im Lande vorhandenen Sachverstand zu nutzen, der in der Fläche ohne Telemedizin nicht zu gewährleisten ist. Bei der Betreuung von Patienten, die ihre letzten Tage und Wochen im Kreise der Familie im eigenen Heim verbringen wollen, müssen die Instrumente der Palliativmedizin ausgebaut werden. Wir sind hier jedoch auch auf die ehrenamtlichen Helfer angewiesen, ohne deren großes Engagement das gesellschaftliche Miteinander nicht möglich wäre. Ich bin sehr dankbar für die mehr als zwei Millionen Aktiven, die sich neben Beruf, Schule und Erziehung für ihre Mitmenschen engagieren. Um ehrenamtliche Helfer und Zivildienstleistende nicht zu überfordern, haben wir in der Reform der Pflegeversicherung die ambulante Pflege gestärkt. Hierbei geht es nicht um Einsparungen, sondern vielmehr darum, langfristige Heim- oder Krankenhausaufenthalte zu verhindern, wenn ein unterstütztes Leben in den eigenen vier Wänden noch möglich ist.
Die demographische Entwicklung sowie die Sicherstellung einer modernen Gesundheitsversorgung des ländlichen Raumes sind große Herausforderungen, die wir in Zusammenarbeit mit Bundesregierung, Krankenkassen, Ärzten und Pflegepersonal bestmöglich lösen wollen.
Mit freundlichen Grüßen

Christian Wulff