Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Reiner D. • 04.10.2015
Antwort von Lars Klingbeil SPD • 12.10.2015 (...) Leider kann ich Ihre Darstellung so nicht bestätigen, denn Ärzte sind zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. (...) In der Berufsordnung der Landesärztekammer Niedersachen, die auch für die Ärzte in meinem Wahlkreis gilt, heißt es in Paragraph 21: „Der Arzt ist verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern." (...)
Frage von Walter R. • 03.10.2015
Antwort ausstehend von Karl-Georg Wellmann CDU Frage von Walter R. • 03.10.2015
Antwort von Ute Finckh-Krämer SPD • 03.10.2015 (...) Die Frage, ob Sie sich eines Tages als Last für Ihre Angehörigen fühlen, kann Ihnen kein Gesetzgeber beantworten. Aber eines ist klar: aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und dieses Verbot soll durch keinen der vier Gesetzentwürfe, die derzeit diskutiert werden, gelockert werden. (...)
Frage von Markus F. • 01.10.2015
Antwort von Kerstin Griese SPD • 07.10.2015 (...) wir sind hier unterschiedlicher Meinung. Der Gesetzentwurf der Kollegen Sensburg und Dörflinger stellt Suizidbeihilfe generell unter Strafe, das ist mir zu weitgehend. Ich möchte dabei bleiben, dass wie bisher weder Suizid noch damit auch die Beihilfe automatisch strafbar sind, sondern beschränke meine Gesetzentwurf auf die geschäftsmäßige Beihilfe zum Suizid wie sie zum Beispiel durch Sterbehilfevereine angeboten wird. (...)
Frage von Gerhard R. • 30.09.2015
Antwort von Kathrin Vogler Die Linke • 06.10.2015 (...) sicherlich kann ich verstehen, wenn Sie als Patient nicht damit einverstanden sind, wenn Ihnen ein über lange Jahre genutztes Arzneimittel nicht mehr zur Verfügung steht. Doch auch wenn Ihnen persönlich durch die Einnahme des Mittels im Laufe der Jahre kein Schaden zugefügt wurde, so ist es dennoch ebenfalls bei homöopathischen Mitteln Aufgabe der zuständigen Behörde (in diesem Fall des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte [BfArM]), zu überprüfen, ob eine Unbedenklichkeit und gleichbleibende Qualität besteht. (...)
Frage von Markus F. • 29.09.2015
Antwort von Daniela Ludwig CSU • 06.10.2015 (...) Denn dadurch würde eine gesellschaftliche Normalisierung solcher geschäftsmäßigen Formen, etwa in Form von Vereinen wie wir sie aus anderen Ländern kennen, drohen. Insbesondere alte und/oder kranke Menschen können sich, wie Sie dies ebenfalls befürchten, dadurch zu einem assistierten Suizid verleiten lassen oder gar direkt oder indirekt gedrängt fühlen. Ich halte es deshalb für richtig zum Schutz von Alten, Kranken und Schwachen, solchen Formen der Suizidbeihilfe auch strafrechtlich entgegen zu treten. (...)