(...) Doch zur inhaltlichen Frage: Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Terminservice- und Versorgungsgesetz wurde die Verpflichtung für Kassen gestrichen, einen entsprechenden Wahltarif vorhalten zu müssen. Wir haben sehr intensiv diskutiert, ob diese Änderung sinnvoll ist oder nicht. (...)
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(...) Wahltarife haben nach den Vorstellungen der LINKEN als wettbewerbliche Elemente bei den Gesetzlichen Krankenkassen im Prinzip nichts zu suchen. Nach unseren Vorstellungen sollte die Solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung die Kosten für sämtliche medizinisch sinnvollen und nützlichen Maßnahmen übernehmen. Alles andere wäre nicht solidarisch. (...)

(...) Das verpflichtet uns aber auch dazu, mit den Geldern der Versicherten sorgsam umzugehen. Behandlungen ohne nachgewiesene medizinische Wirkung können wir nicht auf dem Rücken aller gesetzlich Versicherten finanzieren. (...)

(...) die Petition ist in der Beratung. Der zuständige Fachausschuss für Gesundheit ist zunächst um eine Stellungnahme gemäß §109 der Geschäftsordnung des Bundestags gebeten worden. (...)

(...) Wird eine Petition mit dem Wunsch eingereicht, sie auf der Internetplattform des Petitionsausschusses zu veröffentlichen, wird diese zunächst gemäß der Richtlinie auf die Voraussetzungen geprüft. Das Verfahren sieht dazu eine Stellungnahme des zuständigen Fachministeriums vor. Die Prüfung kann abhängig von der Komplexität der Petition einige Zeit in Anspruch nehmen. (...)

(...) Das Petitionsrecht gehört zu den verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechten der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 17 garantiert damit jedem das Recht, eine Petition einzureichen – unabhängig davon, ob er oder sie volljährig ist, Ausländer ist oder im Ausland lebt. (...)