
Antwort ausstehend von Reinhard Klumpp FDP

Der Begriff "Völkermord" (Genozid) bedeutet eine geplante und organisierte Ausrottung eines Volkes oder einer Minderheit. Ich bin über die Geschehnisse von 1915 kein Experte.

Sehr geehrter Herr Alt,
Sehr geehrter Herr Schmitz,
ich bin als Rechtsanwalt selbst Zwangsmitglied in der
Rechtsanwaltskammer und kann daher die Bedenken gegen die
Zwangsmitgliedschaft in der IHK sehr gut nachvollziehen.

Sehr geehrter Herr Schmitz,