Antwort 07.09.2005 von Carola Reimann SPD
Sehr geehrter Herr Müller,
Sehr geehrter Herr Müller,

Mir erscheint der Sprung etwas heftig; obwohl, bisher hat man eine andere Nische des Rechts genutzt - und die wurde zugemacht.
So genannte Kombipersonenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 Tonnen konnten bislang als Nutzfahrzeuge angemeldet und damit spürbar günstiger als Personenkraftwagen besteuert werden.

Sehr geehrter Herr Neumann,