Antwort 06.02.2026 von Daniela Behrens SPD
Ihr Anliegen zum Umgang mit "Alt-Jurastudierende" und den Wunsch auf eine rückwirkende Anerkennung Ihrer Studienleistung kann ich sehr nachvollziehen. Einen Einfluss darauf habe ich nicht.
Ihr Anliegen zum Umgang mit "Alt-Jurastudierende" und den Wunsch auf eine rückwirkende Anerkennung Ihrer Studienleistung kann ich sehr nachvollziehen. Einen Einfluss darauf habe ich nicht.

