
Ich habe mir erlaubt, sie an unsere Sprecherin für Fluchtpolitik, die Abgeordnete Clara Bünger, weiterzuleiten.
Ich habe mir erlaubt, sie an unsere Sprecherin für Fluchtpolitik, die Abgeordnete Clara Bünger, weiterzuleiten.
Demzufolge gab es zuletzt rund 1,8 Millionen Menschen aus Asylherkunftsländern, von denen rund 500.000 beschäftigt waren.
Es ist unangemessen, gegenüber den Antragsstellenden mit ihren berechtigten Anliegen zu reagieren, indem man auf die ebenso notwendige Bearbeitung von Anträgen auf Coronahilfe verweist.
Es ist zutiefst bedauerlich, dass die Verzögerungen bei den Einbürgerungen während der Corona-Pandemie stark zugenommen haben.
Ukrainer*innen reisen ohne Visum ein und müssen sich daher nicht sofort bei den Behörden anmelden. Sie werden aber registriert, falls sie in eine Erstaufnahmeeinrichtung kommen oder staatliche Hilfe brauchen - dieses Verfahren hat sich bewährt.
Der Abschluss der von Ihnen ins Auge gefassten Vereinbarung nach § 264 Abs. 1 SGB V und die damit verbundene Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) ist aus folgenden Gründen nicht erforderlich.