Antwort 16.04.2026 von Katja Strauss-Köster CDU
Ich nehme die geäußerten Sorgen sehr ernst und werde die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten.
Ich nehme die geäußerten Sorgen sehr ernst und werde die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart. Unabhängig davon bleibt eine bedarfsgerechte psychotherapeutische Versorgung ein zentrales Anliegen.
Eine verantwortungsvolle Finanzpolitik trägt dafür Sorge, die Übertragung von finanziellen Altlasten an nachfolgende Generationen zu vermeiden.