
Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern wollen wir ein zeitgemäßes und modernes Staatsangehörigkeitsrecht schaffen und Einbürgerungen erleichtern. Dadurch würdigen wir die Lebensleistung der so genannten Gastarbeiter*innengeneration.
Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern wollen wir ein zeitgemäßes und modernes Staatsangehörigkeitsrecht schaffen und Einbürgerungen erleichtern. Dadurch würdigen wir die Lebensleistung der so genannten Gastarbeiter*innengeneration.
Das Gesetz selbst wird im Bundesrat voraussichtlich auch nicht zustimmungspflichtig sein.
Nach aktuellem Stand wird die Bundesregierung noch in diesem Jahr ihren sogenannten „Kabinettsbeschluss“ zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes verabschieden. Wir Abgeordneten im Deutschen Bundestag werden dann auf dieser Basis sorgfältig, aber auch schnell die Gesetzesreform vorantreiben und voraussichtlich im ersten Quartal 2023 abschließen.
Die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien vereinbarte Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts hat eine sehr hohe Priorität.
eshalb haben wir im Koalitionsvertrag festgehalten, dass die Niederlassungserlaubnis nach drei Jahren erworben werden kann.
Eine nachhaltige Lösung erfordert eine Herangehensweise, die sowohl die Interessen der Arbeiter*innen als auch die Bedürfnisse der Herkunftsländer respektiert.