
m bspw. Mehrstaatlichkeit zugelassen wird, entfallen aufwendige Überprüfungen, was wiederum Personalkapazitäten freiwerden lässt. Die Personalkapazitäten einer Einwanderungsbehörde sind jedoch Ländersache.
m bspw. Mehrstaatlichkeit zugelassen wird, entfallen aufwendige Überprüfungen, was wiederum Personalkapazitäten freiwerden lässt. Die Personalkapazitäten einer Einwanderungsbehörde sind jedoch Ländersache.
Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.
Ich stimme Ihnen zu, dass die Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage ist, sondern auch die Einbürgerungsverfahren in den Kommunen vor Ort beschleunigen sollte.
Wie Sie zu Recht anmerken, hat das FDP-Papier einige Themen aufgeworfen, die innerhalb der Koalition anders gesehen werden.
Zunächst muss der Referentenentwurf aus dem Innenministerium im Bundeskabinett beschlossen werden, dafür gibt es gerade noch kein konkretes Datum. Danach gelangt der Referentenentwurf in den parlamentarischen Prozess.
Die Entscheidungen über Flüchtlingsaufnahme und Rückführung trifft die Bundesregierung.