Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de

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Portrait von Omid Nouripour
Antwort von Omid Nouripour
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
• 28.03.2023

m bspw. Mehrstaatlichkeit zugelassen wird, entfallen aufwendige Überprüfungen, was wiederum Personalkapazitäten freiwerden lässt. Die Personalkapazitäten einer Einwanderungsbehörde sind jedoch Ländersache.

Portrait von Stephan Thomae
Antwort von Stephan Thomae
FDP
• 26.06.2023

Das Gesetz zur Neuregelung des Staatsangehörigkeitsrechts befindet sich derzeit noch in der so genannten Ressortabstimmung der Bundesregierung, wird danach im Kabinett als „Gesetzentwurf der Bundesregierung“ beschlossen und danach dem Deutschen Bundestag zur parlamentarischen Beratung übersandt.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 23.03.2023

Ich stimme Ihnen zu, dass die Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit nicht nur eine Gerechtigkeitsfrage ist, sondern auch die Einbürgerungsverfahren in den Kommunen vor Ort beschleunigen sollte.

Hakan Demir
Antwort von Hakan Demir
SPD
• 06.03.2023

Zunächst muss der Referentenentwurf aus dem Innenministerium im Bundeskabinett beschlossen werden, dafür gibt es gerade noch kein konkretes Datum. Danach gelangt der Referentenentwurf in den parlamentarischen Prozess.

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