
Den Referentenentwurf der Staatsangehörigkeitsreform finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums
Den Referentenentwurf der Staatsangehörigkeitsreform finden Sie auf der Seite des Bundesinnenministeriums
Einwanderung in den deutschen Arbeitsmarkt ist mir ein wichtiges Anliegen. Letzte Woche haben wir das Fachkräfteeinwanderungsgesetz im Bundestag verabschiedet.
Das eigentliche parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Daher können wir Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt leider keine konkrete Antwort auf Ihre Frage geben.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein, es wird keine Unterscheidung zwischen Ländern geben
Als Fachpolitikerin für Wohnungspolitik setze ich mich dafür ein, insgesamt mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und so auch Konflikte zwischen verschiedenen Gruppen zu vermeiden.
Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben - ohne die Aufgabe der deutschen Staatsangehörigkeit.