
Als Studentin ist es so, dass Sie zwei besondere Voraussetzungen beachten müssen.
Als Studentin ist es so, dass Sie zwei besondere Voraussetzungen beachten müssen.
Mit der Situation von Staatenlosen sprechen Sie ein wichtiges Thema an. Erst einmal ist es wichtig, dass Sie das Anerkennungsverfahren als Staatenlose ansprechen, dass oft nicht bekannt ist.
Bei der Lebensunterhaltssicherung ist es so, dass aktuell die Ausnahmeregelungen verhandelt werden - also wann eine Person trotz Nichterfüllung eingebürgert werden kann
Die Mehrstaatigkeit wird auch für Fälle gelten, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes eingereicht wurden.
Zur Einbürgerungsvoraussetzung zählt, dass Sie Ihren eigenen Lebensunterhalt verdienen müssen und keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen dürfen.
Wie Sie bestimmt mitbekommen haben, wurde die Staatsangehörigkeitsreform letzte Woche Freitag im Bundestag beraten. Nun kommt sie in den Ausschuss und wir beraten innerhalb der Koalition weitere Änderungsbedarfe.