
Entsprechend kann das Gesetz diese Woche nicht im Bundestag verabschiedet werden. Wann dies genau geschieht, weiß ich auch noch nicht, es muss erst eine Einigung erzielt werden.
Entsprechend kann das Gesetz diese Woche nicht im Bundestag verabschiedet werden. Wann dies genau geschieht, weiß ich auch noch nicht, es muss erst eine Einigung erzielt werden.
Wie Sie sagen, zum 1. Januar 2024 werden die Prozesse in Berlin zentralisiert.
Wir wollen der Bewältigung des Migrationsproblems absolute Priorität einräumen.
In Bezug auf die Fristen wird es nach dem neuen Gesetz so sein, dass man - wenn alle Voraussetzungen wie Sprachkenntnisse, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit und Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung erfüllt sind - nach 5 Jahren im Rahmen der Anspruchseinbürgerung den deutschen Pass bekommen kann.
Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten. Das Gesetz wird 2024 verabschiedet werden.
Der Umgang mit den Fällen, in denen wie bei Ihnen bereits eine Einbürgerungszusicherung vorliegt, ist nicht im Gesetz geregelt.