
Beim Staatsangehörigkeitsgesetz ist dies nicht der Fall - das neue Gesetz gilt ohne zeitliche Beschränkung.
Beim Staatsangehörigkeitsgesetz ist dies nicht der Fall - das neue Gesetz gilt ohne zeitliche Beschränkung.
Bei der Wiedereinbürgerung von ehemaligen Deutschen wurden keine Änderungen vorgenommen. Ehemalige Deutsche können sich dann wieder einbürgern lassen, wenn deren Einbürgerung durch entsprechende Bindungen an Deutschland im öffentlichen Interesse liegt.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Es gilt immer die geltende Gesetzeslage.
Bei dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung habe ich mit nein gestimmt.
Da es sich bei dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG) nicht um ein "Zustimmungsgesetz" handelt, kann der Bundesrat mangels Zustimmungsbedürftigkeit das Inkrafttreten nicht verhindern.