
Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen
Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen
Wenn Voraussetzungen offensichtlich erfüllt sind, müssen sie nicht per Zertifikat nachgewiesen werden. Das sollte bei der Frage nach Deutschkenntnissen bei Ihnen als Muttersprachler mit entsprechendem Abitur einer deutschsprachigen Schule zutreffen.
Ein Gesetz aus grüner Feder hätte zweifellos anders ausgesehen.
...Allerdings steht das Abkommen mit Marokko erst ganz am Anfang und insofern ist es schwierig, bereits jetzt ein Urteil zu fällen...
Die Voraussetzungen hängen davon ab, ob jemand im Inland oder im Ausland lebt. Im Inland ist die Beantragung unter den generellen Voraussetzungen für die Anspruchseinbürgerung (u.a. Voraufenthaltszeit von 5 Jahren, Lebensunterhaltssicherung, Straffreiheit, Sprachkenntnisse B 1) möglich.
Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen