
Grundsätzlich gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
Grundsätzlich gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
Wenn das Gesetz zum 27. Juni 2024 in Kraft getreten ist, wird der vollständige Text auch auf der Seite des Bundesamtes für Justiz verfügbar sein
Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen (SGB II) und Personen, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) beziehen, sind damit von der Einbürgerung ausgeschlossen.
Wir wollen klare Regeln, einen besseren Außengrenzschutz, mehr gemeinsames Vorgehen der EU und legale Fluchtwege durch Asylzentren in Afrika.
Die Massenzustromrichtlinie wird bis 2026 verlängert. Die Ausdehnung der Westbalkan-Regelung für die Ukraine ist ein bedenkenswerter Weg.