Frage von Marcel S. • 18.08.2023

Antwort von Dennis Rohde SPD • 07.09.2023
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das
schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Gegen Verfassungsfeinde stellt das Grundgesetz mit dem Parteiverbotsverfahren nach Artikel 21 Absatz 2 das
schärfste Schwert unserer wehrhaften Demokratie bereit.
Nicht so einfach zu beantworten
Einfach ein Verfahren anzustrengen und ein Scheitern einzukalkulieren, dient nicht der Demokratie.
Liebe Frau S., ich teile die tiefe Sorge angesichts der erstarkten Rechten. Die AFD ist »die größte Gefahr für unsere Demokratie« seit Gründung der BRD.