Welche fachlichen Berechnungen/Kriterien oder politische Begründung lag der Einführung der 1/3‑Regelung bei der Bayerischen Wohnraumförderung zugrunde und wie bewerten sie diese Regelung aktuell?
Die 1/3‑Regelung Regelung besagt, dass ein Anbau in Bayern nur dann förderfähig ist, wenn der Bauaufwand mindestens ein Drittel der vergleichbaren Neubaukosten erreicht. In der Praxis führt diese "Faustformel"-Auslegung jedoch dazu, dass viele Anbauten – statistisch wohl signifikant Familien-Anbauten zur Schaffung eines zusätzlichen Kinderzimmers – nicht förderfähig sind. Gerade für Familien, die zusätzlichen Wohnraum für ein weiteres Kind schaffen möchten, entsteht durch die Auslegung eine strukturelle Benachteiligung, obwohl das BayWoFG ausdrücklich auch Erweiterungen als förderfähige Maßnahmen vorsieht und die Kosten derartiger Anbauten (in meinem Falle 80.000-100.000€) gemeinhin durchaus als "wesentlicher Bauaufwand" eingestuft werden würden. Es erscheint mir gesellschaftlich wichtig, ob die praktische Wirkung der 1/3-Regelung mit den wohnungsraum-politischen Zielen des Freistaats Bayern übereinstimmt oder ob hier möglicherweise Anpassungsbedarf besteht.

