
Für jede Person, welche im Jobcenter betreut wird und Bürgergeld beantragt, wird eine Kooperationsvereinbarung (früher hieß das Eingliederungsvereinbarung) abgeschlossen
Für jede Person, welche im Jobcenter betreut wird und Bürgergeld beantragt, wird eine Kooperationsvereinbarung (früher hieß das Eingliederungsvereinbarung) abgeschlossen
Sinn und Zweck dieser Maßnahmen ist es, Menschen die Integration in den Arbeitsmarkt und ihnen eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen.
Ihre Anfrage, die Sie an alle vier Bundestagsabgeordneten aus der Region gestellt haben, lässt sich in dieser Pauschalität nicht beantworten
Es ist Aufgabe der Jobcenter, individuell zu beraten, welche Maßnahmen zum Erfolg führen, und sie einvernehmlich mit der arbeitssuchenden Person abzustimmen.
Die Antwort lautet: Nein.