Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt. Auch kann ich sehr gut verstehen, wie belastend es ist, dass sich der ohnehin bestehende strukturelle Druck in der Psychotherapie durch hohe Ausbildungskosten und zeitgebundene Leistungen derzeit noch weiter verschärft. Zugleich bitte ich um Verständnis dafür, dass die Politik die Entscheidung der gesetzlich beauftragten gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen respektiert.
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Antwort 31.03.2026 von Thomas Jarzombek CDU
Antwort 18.03.2026 von Johannes Steiniger CDU
Ich kann nachvollziehen, dass diese Entscheidung für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine belastende Entwicklung darstellt.
Antwort 19.03.2026 von Jan-Philipp Beck SPD
Da wir die verfassungsgemäße Besoldung unserer Beamtinnen und Beamten in Niedersachsen ernst nehmen, können sich durchaus noch rückwirkend Änderungsbedarfe im Hinblick auf die nunmehr erfolgten Sonderzahlungen ergeben.
Antwort ausstehend von Anke Rehlinger SPD
Antwort 31.03.2026 von Josephine Ortleb SPD
In Deutschland handeln Krankenkassen und die Selbstverwaltung der Ärztinnen, Ärzte und Psychotherapeut*innen die Vergütung untereinander aus. Wenn keine Einigung gelingt, entscheidet der Erweiterte Bewertungsausschuss als Schiedsgremium. So auch in diesem Fall.
Antwort ausstehend von Jens Spahn CDU