Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch.de
Frage von Heinz H. • 09.11.2007
Antwort von Anette Hübinger CDU • 26.11.2007 (...) In meinen Augen ist der Zugriff auf Telekommunikationsverkehrsdaten, insbesondere bei Straftaten mit komplexen Täterstrukturen, wie sie für den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität kennzeichnend sind, unverzichtbar. Mit war bei meiner Zustimmung bewusst, dass das hierfür gewählte Instrument der Richtlinie möglicherweise nicht ganz frei von rechtlichen Risiken ist. (...)
Frage von Juergen S. • 09.11.2007
Antwort von Hermann Gröhe CDU • 15.11.2007 (...) Hinsichtlich der Hintergründe für die Neuregelung darf ich Sie auf die vorstehende Antwort verweisen, in der ich diese ausführlich dargelegt habe. Sie können daraus entnehmen, dass es den Staat grundsätzlich überhaupt nicht interessiert, wann Sie wo und wie lange mit Ihrer Frau telefonieren und dass der Staat diese Daten unter normalen Gegebenheiten auch nicht in Erfahrung bringen darf, sondern nur in den Fällen, in denen hinreichend Anhaltspunkte für bestimmte Straftaten von erheblicher Bedeutung vorliegen und dann auch nur aufgrund richterlicher Anordnung unter Einhaltung der strafprozessualen Voraussetzungen. (...)
Frage von Juergen S. • 09.11.2007
Antwort von Kurt Bodewig SPD • 16.11.2007 Sehr geehrter Herr Schulze,
Frage von Gerhard Bernhard K. • 09.11.2007
Antwort von Dieter Steinecke SPD • 29.11.2007 (...) Die wegen der Umsetzung künftig zu speichernden Daten sind im Wesentlichen die Verkehrsdaten, die von den Telekommunikationsunternehmen schon heute üblicherweise zu Abrechnungszwecken gespeichert werden. Das sind insbesondere die genutzten Rufnummern und Kennungen sowie Uhrzeit und Datum der Verbindungen. (...)
Frage von Norbert T. • 09.11.2007
Antwort von Ingo Schmitt CDU • 13.11.2007 (...) Dem in der öffentlichen Diskussion vielfältig erweckten Eindruck, aufgrund dieser Neuregelung könne nunmehr jeder voraussetzungslos von staatlichen Stellen abgehört werden, muss entschieden widersprochen werden. Grundvoraussetzung für die Anordnung von Telefonüberwachungsmaßnahmen ist nach wie vor, dass ein durch Tatsachen begründeter Verdacht für eine schwere Straftat vorliegt. (...)
Frage von Norbert T. • 09.11.2007
Antwort von Petra Merkel SPD • 20.02.2009 Sehr geehrter Herr Tessmer,